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   VGH Bayern, 13.11.2012 - 6 BV 09.1555   

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VGH Bayern, 13.11.2012 - 6 BV 09.1555 (https://dejure.org/2012,38071)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.11.2012 - 6 BV 09.1555 (https://dejure.org/2012,38071)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. November 2012 - 6 BV 09.1555 (https://dejure.org/2012,38071)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; Grunderwerb als Merkmal der endgültigen Herstellung; beitragsfähiger Aufwand; Kostenschätzung; Freilegung; Verkabelung einer vorhandenen Freilandleitung; beitragsfähige Folgemaßnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung von Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag für die erstmalige endgültige Herstellung einer Straße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebung von Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag für die erstmalige endgültige Herstellung einer Straße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 14.08.1987 - 8 C 60.86

    Verwaltungsprozessrecht - Merkmalsregelung - Grunderwerb als Herstellungsmerkmal

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2012 - 6 BV 09.1555
    Sie genügt den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen ebenso wie dem gesetzgeberischen Ziel des § 132 Nr. 4 BauGB, den betroffenen Grundstückseigentümern die endgültige Herstellung der ihre Grundstücke erschließenden Anlage möglichst eindeutig erkennbar zu machen (vgl. hierzu etwa BVerwG, U.v. 14.8.1987 - 8 C 60/86 - KStZ 1987, 211/212).

    Ob eine Unwirksamkeit des § 8 Abs. 4 EBS, wie das Verwaltungsgericht weiter angenommen hat, zur Gesamtunwirksamkeit der Merkmalsregelung führen würde, kann daher dahinstehen (dazu etwa BVerwG, U.v. 14.8.1987 a.a.O.; BayVGH, B.v. vom 2.5.2006 - 6 ZB 05.2699 - juris ; B.v. 30.5.2005 - 6 ZB 02.2033 - juris ).

  • VGH Bayern, 17.12.2004 - 6 B 01.2684
    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2012 - 6 BV 09.1555
    Diese Merkmalsregelung entspricht wörtlich dem Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetags (vgl. Bayerischer Gemeindetag 1978, S. 103/106) und ist vom Senat in ständiger Spruchpraxis ohne weiteres als wirksam angesehen worden (etwa BayVGH, U.v. 24.10.2006 - 6 B 02.1279 - juris ; U.v. 17.12.2004 - 6 B 01.2684 - juris ).

    Die Merkmalsregelung stellt damit unmissverständlich auf den vollständigen Abschluss des Erwerbs des Eigentums oder einer Dienstbarkeit nach § 873 Abs. 1 BGB einschließlich der Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch ab, der sich auf die gesamte Grundfläche der Erschließungsanlage beziehen muss (BayVGH, U.v. 17.12.2004 - 6 B 01.2684 - juris ).

  • BVerwG, 14.02.1986 - 8 C 115.84

    Keine Erschließungsbeitragspflicht für Außenbereichsgrundstücke auch nicht im

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2012 - 6 BV 09.1555
    Grundstücke, die im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht im Außenbereich liegen, gehören selbst dann, wenn sie baulich oder gewerblich genutzt werden, nicht zu den durch eine beitragsfähige Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücken und bleiben deshalb bereits bei der Aufwandsverteilung unberücksichtigt (BVerwG, U.v. 14.2.1986 - 8 C 115/84 - NVwZ 1986, 568; BayVGH, U.v. 3.7.2006 - 6 B 03.2544 - BayVBl 2007, 533).
  • VGH Bayern, 03.07.2006 - 6 B 03.2544

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Erschließungsbeitragsrecht, Vorausleistung,

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2012 - 6 BV 09.1555
    Grundstücke, die im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht im Außenbereich liegen, gehören selbst dann, wenn sie baulich oder gewerblich genutzt werden, nicht zu den durch eine beitragsfähige Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücken und bleiben deshalb bereits bei der Aufwandsverteilung unberücksichtigt (BVerwG, U.v. 14.2.1986 - 8 C 115/84 - NVwZ 1986, 568; BayVGH, U.v. 3.7.2006 - 6 B 03.2544 - BayVBl 2007, 533).
  • VGH Hessen, 24.02.1998 - 5 TG 3143/97

    Straßenbaubeitrag: Kostenersparnis durch gleichzeitige Ausführung von

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2012 - 6 BV 09.1555
    Grund für diese Maßnahmen sind allein die Bedürfnisse des Straßenbaus, die sowohl den Ersatz der teilweise im geplanten Straßengrund stehenden Turmstation durch eine Kabelstation und die Verkabelung der bisherigen Freileitung im Straßengrund erfordern (vgl. hierzu Driehaus, Kommunalabgabenrecht, RdNrn. 323a, 331a zu § 8; OVG Münster, U.v. 5.7.1990 - 2 A 1691/88 - juris ; VGH Kassel, B.v. 24.2.1998 - 5 TG 3143/97 - juris ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.1990 - 2 A 1691/88

    Anlage; Teil eines Straßennetzes; Öffentliche Straße; Selbständige

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2012 - 6 BV 09.1555
    Grund für diese Maßnahmen sind allein die Bedürfnisse des Straßenbaus, die sowohl den Ersatz der teilweise im geplanten Straßengrund stehenden Turmstation durch eine Kabelstation und die Verkabelung der bisherigen Freileitung im Straßengrund erfordern (vgl. hierzu Driehaus, Kommunalabgabenrecht, RdNrn. 323a, 331a zu § 8; OVG Münster, U.v. 5.7.1990 - 2 A 1691/88 - juris ; VGH Kassel, B.v. 24.2.1998 - 5 TG 3143/97 - juris ).
  • VGH Bayern, 10.09.2009 - 6 CS 09.1435

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; nachträgliche Abschnittsbildung;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2012 - 6 BV 09.1555
    Dies bedeutet u.a., dass die Schätzung nicht zu Ergebnissen führen darf, die in einem deutlichen Missverhältnis zu den tatsächlich zu erwartenden Kosten stehen (BayVGH, B.v. 10.9.2009 - 6 CS 09.1435 - juris m.w.N. der Rechtsprechung; vgl. auch Driehaus, a.a.O. RdNr. 33 f. zu § 21).
  • VGH Bayern, 03.04.2012 - 6 ZB 11.1919

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; maßgeblicher Zeitpunkt; Verrechnung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2012 - 6 BV 09.1555
    Maßgeblicher Zeitpunkt für ihre gerichtliche Beurteilung ist der Erlass der letzten Behördenentscheidung (BayVGH, B.v. 3.4.2012 - 6 ZB 11.1919 - juris m.w.N.), hier also - mangels Durchführung des fakultativen Widerspruchsverfahrens (Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 AGVwGO) - der Erlass der Vorausleistungsbescheide vom 9. Februar 2008.
  • VGH Bayern, 17.08.2011 - 6 CS 11.527

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Bahnhofsgelände; Freistellung nach AEG;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2012 - 6 BV 09.1555
    Die Heranziehung zu einer Vorausleistung erfordert auch weder die Erfüllung der Anforderungen des § 125 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB noch die Widmung der Anlage (BayVGH, B.v. 17.8.2011 - 6 CS 11.527 - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.05.2006 - 6 ZB 05.2699
    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2012 - 6 BV 09.1555
    Ob eine Unwirksamkeit des § 8 Abs. 4 EBS, wie das Verwaltungsgericht weiter angenommen hat, zur Gesamtunwirksamkeit der Merkmalsregelung führen würde, kann daher dahinstehen (dazu etwa BVerwG, U.v. 14.8.1987 a.a.O.; BayVGH, B.v. vom 2.5.2006 - 6 ZB 05.2699 - juris ; B.v. 30.5.2005 - 6 ZB 02.2033 - juris ).
  • VGH Bayern, 24.10.2006 - 6 B 02.1279
  • VGH Bayern, 20.08.2010 - 6 ZB 10.1023

    Erschließungsbeitragsrecht; Anbaustraße; Straßenentwässerung; beitragsfähiger

  • VGH Bayern, 30.05.2005 - 6 ZB 02.2033
  • VGH Bayern, 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402

    Erschließungsbeitragsrecht, Vorausleistung, endgültige Herstellung, Absehbarkeit,

    Sie genügt den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen ebenso wie dem gesetzgeberischen Ziel des § 132 Nr. 4 BauGB, den betroffenen Grundstückseigentümern die endgültige Herstellung der ihre Grundstücke erschließenden Anlage möglichst eindeutig erkennbar zu machen (vgl. BayVGH, U.v. 13.11.2012 - 6 BV 09.1555 - juris Rn. 24 m. w. N.).

    Mit diesem Regelungsinhalt lässt sich die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage anhand objektiver, eindeutig erkennbarer Kriterien feststellen (vgl. BayVGH, U.v. 13.11.2012 - 6 BV 09.1555 - juris Rn. 25; B.v. 4.3.2013 - 6 B 12.2097 - juris Rn. 13 und nachfolgend BVerwG, B.v. 9.8.2013 - 9 B 31.13 - juris Rn. 3; BayVGH, U.v. 2.7.2015 - 6 B 13.1386 - juris Rn. 21), und zwar im Fall des privatrechtlichen Erwerbs anhand der Eintragung im Grundbuch, im Fall der Enteignung anhand des bestandskräftigen Enteignungsbeschlusses und der Ausführungsanordnung.

  • VG Bayreuth, 15.07.2020 - B 4 K 18.1067

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag, Historische Straße (verneint),

    Wird - wie im vorliegenden Fall - sowohl eine der Straßen- als auch der Grundstücksentwässerung dienende Regenwasserkanalisation (Trennkanalisation) hergestellt, geht die Rechtsprechung für den Regelfall von einer annähernd gleichen Kostenersparnis und damit von einer hälftigen Aufteilung der nicht direkt zuzuordnenden Kosten aus (BayVGH, U.v. 13.11.2012 - 6 BV 09.1555 - juris Rn. 37).

    Maßgeblich für die Rechtmäßigkeit der Kostenschätzung ist nicht eine Deckungsgleichheit mit dem erst nach Abschluss der Bauarbeiten und Eingang der letzten Unternehmerrechnung feststellbaren Aufwand, sondern die Anwendung einer sachgerechten Schätzungsgrundlage (BayVGH, U.v. 13.11.2012 - 6 BV 09.1555 - juris Rn. 29).

  • VGH Bayern, 30.03.2016 - 6 ZB 15.2426

    Vorteilslage im Erschließungsbeitragsrecht erst nach endgültiger technischer

    Diese Regelungen genügen den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen ebenso wie dem gesetzgeberischen Ziel des § 132 Nr. 4 BauGB, den betroffenen Grundstückseigentümern die endgültige Herstellung der ihre Grundstücke erschließenden Anlage möglichst eindeutig erkennbar zu machen (vgl. BayVGH, U. v. 13.11.2012 - 6 BV 09.1555 - juris Rn. 24 m. w. N.).
  • VG Augsburg, 07.12.2017 - Au 2 K 16.1823

    Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeitrag

    Die in § 8 Abs. 6 EBS getroffene Merkmalsregelung, die den Anforderungen des § 132 Nr. 4 BauGB und dem Bestimmtheitsgebot genügt (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402 - juris Rn. 7), stellt auf den vollständigen Abschluss des Erwerbs des Eigentums oder einer Dienstbarkeit nach § 873 Abs. 1 BGB einschließlich der Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch ab und bezieht sich auf die gesamten Flächen der Erschließungsanlage (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2013 - 6 B 12.2097 - juris Rn. 13; U.v. 13.11.2012 - 6 BV 09.1555 - juris Rn. 24 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.03.2013 - 6 B 12.2097

    Erschließungsbeitragsrecht; Anbaustraße; endgültige Herstellung; Grunderwerb als

    Diese Merkmalsregelung, die den Anforderungen des § 132 Nr. 4 BauGB und dem Bestimmtheitsgebot genügt, stellt unmissverständlich auf den vollständigen Abschluss des Erwerbs des Eigentums oder einer Dienstbarkeit nach § 873 Abs. 1 BGB einschließlich der Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch ab, der sich auf die gesamte Grundfläche der Erschließungsanlage beziehen muss (vgl. BayVGH, U.v. 13.11.2012 - 6 BV 09.1555 - juris Rn. 24 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 10.07.2014 - Au 2 K 13.1159

    Eine Beitragspflicht für Erschließungsanlagen kann im allgemeinen nur bejaht

    Im Übrigen erweist sich der angegriffene Bescheid nach der Sach- und Rechtslage zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der letzten Behördenentscheidung, hier dem Widerspruchsbescheid des Landratsamts ... vom 1. Juli 2013 (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 13.11.2012 - 6 BV 09.1555 - juris Rn. 21), als rechtmäßig und verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1, § 114 Satz 1, § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO).
  • VGH Bayern, 02.07.2015 - 6 B 13.1386

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; Absehbarkeit der endgültigen

    Diese Merkmalsregelung, die den Anforderungen des § 132 Nr. 4 BauGB und dem Bestimmtheitsgebot genügt, stellt unmissverständlich auf den vollständigen Abschluss des Erwerbs des Eigentums oder einer Dienstbarkeit nach § 873 Abs. 1 BGB einschließlich der Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch ab, der sich auf die gesamte Grundfläche der Erschließungsanlage beziehen muss (vgl. BayVGH, U.v. 4.3.2013 - 6 B 12.2097 - juris Rn. 13; U.v. 13.11.2012 - 6 BV 09.1555 - juris Rn. 24 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.02.2014 - 6 CS 13.2392

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Aufrechterhalten eines auf

    Eine Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag darf allerdings nach ständiger Rechtsprechung nur bei Vorliegen einer gültigen Beitragssatzung erhoben werden (vgl. BayVGH, U.v. 13.11.2012 - 6 BV 09.1555 - juris Rn. 21; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 21 Rn. 28 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 27.11.2014 - Au 2 K 13.342

    Erschließungsbeitragsrecht

    Dies ist sachgerecht und daher rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BayVGH, U.v. 13.11.2012 - 6 BV 09.1555 - juris Rn. 36 f.; Driehaus, a.a.O., § 13 Rn. 73 f.).
  • VG Augsburg, 27.11.2014 - Au 2 K 13.343

    Erschließungsbeitragsrecht; Satzungsrecht (Maßstabsregelung zur Ermittlung des

    Dies ist sachgerecht und daher rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BayVGH, U.v. 13.11.2012 - 6 BV 09.1555 - juris Rn. 36 f.; Driehaus, a.a.O., § 13 Rn. 73 f.).
  • VGH Bayern, 18.02.2013 - 6 ZB 11.864

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; beitragsfähiger Aufwand;

  • VG Würzburg, 20.10.2016 - W 3 K 15.9

    Erhebung einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für eine weitere

  • VG Würzburg, 20.03.2017 - W 3 S 17.16

    Vorliegen einer neuen Anlage im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts

  • VG München, 10.09.2013 - M 2 K 13.1084

    Erschließungsbeitrag; endgültige Herstellung; Grunderwerb als

  • VG München, 10.09.2013 - M 2 K 13.1602

    Untätigkeitsklage; Erschließungsbeitrag; endgültige Herstellung; Grunderwerb als

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